das postgesetz regelt
die exklusivlizenz, gleichzusetzen mit einer universaldienstleistungspflicht,
für briefsendungen. diese gilt bis zum 31.dezember 2007 für
die deutsche post ag. analog den kep-dienstleistungen (kurier-,
express- und paketdiensten) werden die briefdienstleistungen liberalisiert.
mit der öffnung des marktes bleibt aber laut postgesetz die
trennung von lizenzpflichtigen und lizenzfreien dienstleistungen
erhalten. für die kunden wird es schwerer, dies eindeutig
zuzuordnen. selbst die klassische wertschöpfungskette - einsammeln,
ausganngssortierung, transport, eingangssortierung, endsortierung
und zustellung - wird nicht mehr durch ein unternehmen ausgeführt,
sondern bestimmte diesnstleister übernehmen diese. die überwachung
und regulierung wird durch die regulierungsbehörde für
post und telekommunikation (bundesnetzargentur) gewährleistet.
ein weiteres kriterium soll erwähnt werden, die optische
präsenz des dienstleisters im öffentlichen raum. für
den kunden soll ersichtlich sein, wer den brief befördert.
aktuelle informationen
zum postmarkt finden sie in meinem blog hier
.
eine übersicht der
einzelen dienstleistungen und begriffbestimmungen soll hier kurz
gegeben werden.
kurierdienst: ist
die permanente begleitung der sendungen durch eine vielzahl von
einzelunternehmen unter einer möglichen einbeziehung einer
vermittlungszentrale. die klassischen fahrradkuriere sind ein
sichtbares zeichen für diese lizenzfreie dienstleistung.
expressdienst:
ist der transport von paketen mit verbindlichen zustellzeiten.
paketdienst: ist
ein obergriff der zustellung von adressierten paketen. bis 20
kg gewicht unterliegen sie dem postgesetz und damit der regulierung.
in diesem bereich gibt es mehrere sichtbare anbieter, z.b. DHL,
UPS u.s.w.
briefdienst: ist
die beförderung von briefsendungen die ein einzelgewicht
von 1000 gramm nicht übersteigen und nicht durch kurierdienste
realisiert werden. diese leistungen unterliegen einer lizenzpflicht.
nur die beförderung von inhaltsgleichen briefe mit einem
gewicht von mehr als 50 gramm und mindestens 50 stück unterliegen
nicht der lizenzpflicht.
einsammlung: die
klassische ausführung war und ist der briefkasten. heutige
einsammelstellen sind die filialen der deutschen post oder die
vielen shops.
konsolidierung:
darunter fallen die lettershops, die inhaltsgleiche briefsendungen
erstellen und einliefern.
zustellung: ist
der letzte schritt zu dem empfängern.
die briefdienstleistungen
sind auch nach dem fall der exklusivlizens der deutschen post
ag am 31.12.2007 eine lizenzpflichtige dienstleistung. die lizenzen
werden weiterhin für unterschiedliche dienstleistungen erteilt.
1.500 aktive lizenzierte
dienstleister sind in der bundesrepublik tätig. gegenwärtig
ist dieser markt stark in bewegung. ein wichtiger punkt in der
gegenwärtigen diskussion um mindestlöhne ist die höhe
des lohnes, gerade im kostenintensiven bereich.
laut einer oecd erhebung
für europa aus dem jahre 1999 ergeben sich folgende kostenanteile
für den briefdienst:

fertigungsstufe
|
anteil an gesamtkosten
|
|
10 %
|
|
23 %
|
|
2 %
|
|
65 %
|

auf grund des hohen kostenanteiles
für die zustellung dürften als universaldienstleister
nur wenige anbieter bundesweit tätig werden. dies sind heute
schon sichtbar die deutsche post ag und die pin group ag. im regionalen
bereich sind subunternehmen oder sichtbare regionale dienstleister
möglich. jedoch sollte gewährleistet werden, dass bei
der zustellung die lizenznummer zu sehen ist.
aktuelle informationen
finden Sie in meinem blog:
netpec - Der Briefdienstleister