Auftragsdatenverarbeitung – Teil IX – Rahmenvertrag oder Erstvertrag
Donnerstag, den 25. Februar 2010In der gegenwärtigen Diskussion zu den Steuersünderdaten ist es notwendig zwischen der umgangssprachlichen und der juristischen Definition des „Datendiebstahls“ zu unterscheiden. Betrachten wir die juristische Begriffsbestimmung: §§ 242 Diebstahl (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf […]